Strafverteidiger & Anwalt für Strafrecht in Essen.
Präzise Verteidigung und konsequente Revision.

24 Stunden erreichbar und sofortige Hilfe bei Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft. Strafverteidigung im Herzen des Ruhrgebiets und bundesweit. Verteidigung ab dem ersten Schritt im Ermittlungsverfahren und Revisionen mit chirurgischer Sorgfalt.
Vier klar abgegrenzte Säulen, eine Linie: kompromisslose Qualität.

Säule 1: Revisionsrecht
Säule 2: Allgemeine Strafverteidigung
Säule 3: Sexualstrafrecht
Säule 4: Betäubungsmittelstrafrecht

Kerngrundsätze

Verteidigung ab dem
Ermittlungsverfahren

Revision auch bei fremden Urteilen

Fristen, Form, Inhalt – lückenlos
geprüft

Verschwiegenheit & 24/7-
Erreichbarkeit

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Schwerpunkt

Revisionsrecht

Formelle Fehler, Urteilsprüfung, Verfahrens- und
Sachrügen.

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FAQ

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

Sie sollten einen Strafverteidiger möglichst früh kontaktieren – idealerweise bereits dann, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Auch bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder wenn gegen Sie ein konkreter Tatvorwurf im Raum steht, ist anwaltliche Unterstützung wichtig.

Ein Strafverteidiger kann Ihre Rechte schützen, Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise abstimmen. Da unüberlegte Aussagen später nachteilig sein können, empfiehlt es sich oft, vor einer Aussage mit einem Verteidiger zu sprechen.

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein, Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter grundsätzlich nicht folgen und auch keine Aussage machen. Sie haben das Recht zu schweigen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.

Anders kann es sein, wenn die Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt – dort kann eine Pflicht zum Erscheinen bestehen. Bevor Sie Angaben zur Sache machen, sollten Sie die Situation rechtlich prüfen lassen. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen besprechen, ob und in welchem Umfang eine Aussage sinnvoll ist.

Sollte ich bei der Polizei eine Aussage machen?

Ob Sie bei der Polizei eine Aussage machen sollten, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie haben das Recht zu schweigen.

Oft ist es sinnvoll, zunächst keine Aussage zu machen, bis ein Strafverteidiger Akteneinsicht erhalten hat. Erst wenn bekannt ist, welche Vorwürfe und Beweismittel tatsächlich vorliegen, lässt sich beurteilen, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist. Unüberlegte oder vorschnelle Aussagen können später nur schwer korrigiert werden.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten hängen immer vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens ab. Maßgeblich sind unter anderem der Tatvorwurf, der Umfang des Verfahrens, die Anzahl etwaiger Gerichtstermine und der zeitliche Aufwand der Verteidigung.

Die Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung, etwa als Pauschalhonorar. In einfacheren Verfahren können die Kosten bei einigen hundert Euro liegen, umfangreiche oder komplexe Strafverfahren können dagegen mehrere tausend Euro kosten. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Bei einer Hausdurchsuchung durchsuchen Polizei und Ermittlungsbehörden Ihre Wohnung, Geschäftsräume oder andere Räumlichkeiten nach Beweismitteln. Durchsuchungsmaßnahmen finden oft ab 6:00 Uhr morgens statt. Grundlage ist in der Regel ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss, der Ihnen auf Verlangen gezeigt werden muss. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr im Verzug, kann eine Durchsuchung auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss erfolgen.

Wichtig ist, dass Sie ruhig bleiben und keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Belastung mitzuwirken. Gleichzeitig sollten Sie die Maßnahmen der Beamten nicht behindern.

Sie haben das Recht, mich als Strafverteidiger unter meiner Notfall-Nummer zu kontaktieren, gerne auch um 6:00 Uhr morgens. Derartige Anrufe können meistens über das Diensttelefon eines Polizeibeamten erfolgen, damit das eigene Mobiltelefon im Vorfeld der Sicherstellung nicht entsperrt wird. Ich kann Ihnen in dieser Situation unverzüglich helfen und Ihre Rechte während der Maßnahme schützen. Zudem kann ich später Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die weitere Verteidigungsstrategie mit Ihnen abstimmen.

Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?

Ja, ein Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden. Ob eine Einstellung möglich ist, hängt immer vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage und den persönlichen Umständen des Einzelfalls ab.

Eine Einstellung kommt beispielsweise in Betracht, wenn sich der Tatvorwurf nicht ausreichend nachweisen lässt oder nur eine geringe Schuld vorliegt. In manchen Fällen kann das Verfahren auch gegen Auflagen oder Weisungen eingestellt werden, etwa gegen die Zahlung einer Geldauflage.

Ein Strafverteidiger kann frühzeitig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung vorliegen, und gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht auf eine entsprechende Lösung hinwirken. Gerade eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend dafür sein, ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtverteidiger und einem Wahlverteidiger?

Der Unterschied zwischen einem Pflichtverteidiger und einem Wahlverteidiger liegt vor allem darin, wie der Verteidiger beauftragt wird.

Einen Wahlverteidiger wählen und beauftragen Sie selbst. Sie entscheiden also frei, welcher Strafverteidiger Sie vertreten soll. Die Kosten tragen Sie selbst.

Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, wenn eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt – etwa bei schwerwiegenden Tatvorwürfen, Untersuchungshaft oder wenn eine Freiheitsstrafe von erheblicher Dauer droht. Auch als Pflichtverteidiger kann häufig ein Anwalt Ihres Vertrauens beantragt werden.

Wichtig ist: Pflichtverteidiger sind keine „schlechteren“ Verteidiger. Auch ein Pflichtverteidiger ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und verteidigt Sie unabhängig und professionell.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Ein Strafverfahren verläuft in mehreren Phasen.

Zunächst beginnt es mit dem Ermittlungsverfahren. Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht haben, wird gegen Sie ermittelt. In dieser Phase können zum Beispiel Vernehmungen, Hausdurchsuchungen oder die Sicherstellung von Beweismitteln stattfinden.

Anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird (bzw. ein Strafbefehl beantragt wird) oder das Verfahren eingestellt wird. Wird Anklage erhoben, folgt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht prüft, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Kommt es zur Hauptverhandlung, findet die eigentliche Gerichtsverhandlung statt. Dort werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und am Ende entscheidet das Gericht über Schuld oder Unschuld sowie gegebenenfalls über das Strafmaß.

Gegen ein Urteil können in vielen Fällen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden.

Ein Strafverteidiger begleitet Sie durch alle Phasen, schützt Ihre Rechte und entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie. Häufig werde ich auch erst nach einer Verurteilung für das Revisionsverfahren beauftragt.

Kann ich trotz einer Anzeige unschuldig sein?

Ja, selbstverständlich können Sie trotz einer Anzeige unschuldig sein. Eine Anzeige bedeutet lediglich, dass jemand einen Verdacht geäußert hat – sie ist kein Beweis für eine Straftat und auch keine Feststellung von Schuld.

Ob ein Tatvorwurf tatsächlich zutrifft, muss erst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden. Dabei werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und die Sachlage bewertet. Erst wenn sich der Verdacht ausreichend bestätigt und es zu einem Urteil kommt, kann eine Schuld rechtlich festgestellt werden.

Gerade deshalb ist es wichtig, in solchen Situationen besonnen zu handeln und keine vorschnellen Aussagen zu machen. Ein Strafverteidiger kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen und prüfen, welche Beweislage tatsächlich vorliegt, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.

Verteidigen Sie auch in Notfällen oder bei Festnahmen?

Ja, ich verteidige auch in Notfällen und bei Festnahmen.

Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, schnell anwaltliche Unterstützung zu erhalten. Wenn Sie festgenommen werden oder sich in Polizeigewahrsam befinden, sollten Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Ich kann dann prüfen, ob die Festnahme rechtmäßig ist, Ihre Rechte gegenüber den Behörden wahrnehmen und gegebenenfalls auf eine schnelle Entlassung hinwirken.

Auch außerhalb üblicher Bürozeiten ist in dringenden Fällen eine zeitnahe Kontaktaufnahme entscheidend, da die ersten Stunden nach einer Festnahme oft besonders wichtig für das weitere Verfahren sind. Hierfür bin ich unter der Notfallnummer 24h erreichbar.

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